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Krankenfahrten
Krankenfahrten mit dem Taxi

Unsere Krankenfahrten mit dem Taxi garantieren Ihnen einen problemlosen Ablauf der Fahrten zu Ihrer Behandlung zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie hierzu speziell eine Genehmigung beantragen, die Sie unserem Taxifahrer vorzeigen. Gerne sind wir vorab bei der Genehmigung der Krankenfahrt mit der Krankenkasse behilflich und erledigen das direkt mit dem zuständigen Ansprechpartner.

Wir transportieren Sie dann bequem zur ärztlichen Versorgung und rechnen die Fahrkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Ihr Eigenanteil beträgt in der Regel mindestens 5,00 € (maximal 10 €) für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie, jedoch wird dies von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt, z.B. berechnet die AOK Baden-Württemberg für jede einzelne Fahrt einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 5,00 € (maximal 10 €) je Fahrt.

Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Krankenkasse im Vorfeld über eine Zuzahlungsbefreiung beraten. Klicken sie einfach auf den Link für weitere Informationen: Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

Sind Sie dann zuzahlungsbefreit, entfällt auch dieser Betrag.

Vor allem, wenn Sie oder Angehörige regelmäßig zu Behandlungen müssen, oder es sich um weitere Fahrten handelt, lohnt sich die Beschäftigung mit dem Thema Kostenübernahme. Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung.

Wir sind Vertragspartner aller Krankenkassen.

Als Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:
  • zu ambulanten Behandlungen
  • zu ambulanten Operationen oder in Tageskliniken
  • zu stationären Behandlungen
  • zu Strahlen- oder Chemotherapie
  • zu Dialysebehandlungen
  • Entlassfahrten
  • zu Reha-Einrichtungen
  • zu Vor- und nachstationärer Behandlung
  • zu Vor- oder Nachbehandlung bei ambulater Operation

Diese Beförderungen lassen Sie sich vom Arzt verordnen und dann beantragen Sie anschließend mit der Verordnung die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse!

Fahrten mit behinderten Menschen auch sitzend im Rollstuhl 

Auch der Transport von Menschen mit Behinderungen ist für uns kein Problem. In speziellen Fahrzeugen können Sie ohne Platzprobleme einen Rollstuhl unterbringen, auf Wunsch während der Fahrt auch darin sitzen bleiben. Haben Sie einen Termin beim Arzt, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Hierfür brauchen wir lediglich eine von Ihrem Arzt unterzeichnete schriftliche Verordnung. Gerne sind wir auch hier vorab bei der Genehmigung der Krankenfahrt mit der Krankenkasse behilflich und erledigen das für Sie direkt mit dem zuständigen Ansprechpartner.

Damit wir uns auf Ihre Anforderungen vorab einstellen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Reservierung.

Diese Beförderungen beantragen Sie bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse!

Verordnung einer Krankenbeförderung

Diese Verordnung wird unter den Taxifahrern auch als "Transportschein" bezeichnet. Sie wird vom behandelnden Arzt für Einzel- oder Serienfahrten verordnet.

Hier sehen Sie Vorder- und Rückseite der Verordnung einer Krankenbeförderung.

Patientenmerkblatt

Der BZP gibt jährlich ein aktuelles Patientenmerkblatt heraus auf welchem alles nochmal Schritt für Schritt erklärt ist. Dieses Merkblatt stellen wir Ihnen auf unserer Seite gerne zum Drucken, Download oder zum Lesen zur Verfügung.

Genehmigung der Krankenfahrt

Ob eine Fahrt durch die Krankenkasse bezahlt wird oder nicht und wie hoch der jeweilige Eigenanteil ist den Sie eventuell übernehmen müssen, diese Fragen klären wir gerne für Sie vorab und sind Ihnen auch bei der Genehmigung der Krankenfahrt mit der Krankenkasse behilflich. Wir erledigen das direkt mit dem zuständigen Ansprechpartner.

Eigenanteile Krankenfahrt

Sofern Sie über keinen gültigen Befreiungsausweis der Krankenkasse verfügen sind Sie grundsätzlich Zuzahlungspflichtig für jede Fahrt auf Krankentransportverordnung, klären Sie die Höhe der Selbstbeteiligung bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, weil jede Kasse dies unterschiedlich handhabt.

Die fälligen Eigenanteile können sie direkt beim Fahrer bezahlen, oder wir stellen Ihnen während oder nach Abschluss der Behandlung immer wieder eine Rechnung.

Sollten Sie während eines Behandlungsverlaufs von den Zuzahlungen befreit werden teilen Sie uns dies bitte unbedingt unverzüglich mit. Reichen Sie hierzu eine Kopie des Befreiungsausweises bei uns ein, damit wir Ihnen nicht fälschlicherweise Eigenanteile in Rechnung stellen.

Lesen Sie mehr hierzu auch in unserem Patientenmerkblatt (PDF).